Honorar
Abrechnung über die Grundversicherung
Die psychologische Psychotherapie wird von der Grundversicherung der Kranken-kasse übernommen. Voraussetzung ist eine Anordnung der behandelnden ärztlichen Fachperson (hausärztliche, psychiatrische oder psychosomatische Fachperson).
Bitte bringen Sie die Anordnung und Ihre Krankenkassenkarte zum ersten Treffen mit.
Ansatz für Selbstzahlende
Wenn Sie keine ärztliche Anordnung einholen wollen oder können, steht es Ihnen offen, die Kosten selbst zu übernehmen. Honoraransatz für Einzelpersonen und Paare: Fr. 155.- pro 60 Minuten.